Die Kirchgemeinde hat folgende Beschlüsse gefasst:
Genehmigung der Budgets 2025
Rechtsmittel
Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastr. 99, 8032 Zürich,
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert fünf Tagen und
- im Übrigen wegen Rechtsverletzung sowie unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes innert 30 Tagen
- schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Das Protokoll liegt ab 6. Dezember 2024 während der Bürozeiten im Pfarreisekretariat, Hardstr. 76, 8004 Zürich zur Einsicht auf und ist ab diesem Zeitpunkt auch auf unserer Website abrufbar.
Zürich, 17. November 2024
Kirchenpflege