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Musik und Kultur

Der Mensch soll in der Liturgie in seiner ganzen Existenz angesprochen werden, mit all seinen Kräften und Sinnen. Letztlich vermag sie – dies ist vielleicht ihr wichtigster Dienst –, vom Unsagbaren eine Ahnung zu vermitteln und dem Unaussprechlichen eine «Stimme» zu geben. Vor diesem Hintergrund haben sich die drei liturgischen Grundvollzüge herausgebildet: Hören (des Wortes Gottes im Hier und Heute) – (es) bedenken – (darauf) antworten. Von hierher wird verständlich, dass Gottes-Dienst in seiner Bedeutung als Dienst Gottes an den Menschen sich immer als existenzielles Drama vollzieht, in dem die Tiefendimensionen menschlichen Lebens ausgelotet werden – in Lob, Dank und Vertrauen, aber auch im Fragen und Klagen. Auf diese Weise wird Musik zur «Klangrede», die letztlich über sich hinaus auf Gott verweist. Deshalb kann Gottesdienst auf die Musik nicht verzichten, und konsequenterweise hat die Kirche sie zu ihrer Kernkompetenz erklärt.